vgl. Kernlehrplan Französisch, Sek. I, Gymnasium, S. 45 f.

I. Sekundarstufe I

I.1.1. Kriterien zur Bewertung der sonstigen Mitarbeit

Gemäß den in Nordrhein-Westfalen geltenden Richtlinien und Lehrplänen FRANZÖSISCH sind bei der Beurteilung die Qualität und Kontinuität der Schülerbeiträge zu berücksichtigen.

Die Endnote sollte die Noten der schriftlichen Arbeiten und die der sonstigen Mitarbeit annähernd gleichwertig berücksichtigen.

Zu „Sonstigen Leistungen“ zählen u. a.

  • Hörverstehen als Voraussetzung für unterrichtliches Handeln
  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch (inhaltliche und sprachliche Qualität)
  • Teilnahme am Unterricht
  • kooperative Leistungen im Rahmen von Partner- und Gruppenarbeit
  • im Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z. B. vorgetragene Hausaufgaben oder zunehmend in der Sekundarstufe abgegebene schriftliche Hausaufgaben
  • die angemessene Führung eines Heftes oder eines Lerntagebuchs sowie
  • Präsentationen (z. B. in Form von Projekten oder Rollenspielen)
  • schriftliche Überprüfungen der Hausaufgaben (Vokabeln + ggf. Grammatik)

I.1.2. Kriterien zur Bewertung der schriftlichen Leistung

Die schriftliche Leistung entspricht der aus den in einem Halbjahr geschriebenen Klassenarbeiten zu ermittelnden Durchschnittsnote und zählt ca. 50 % der Gesamtleistung.

Die Anforderungen in den Arbeiten müssen den aufgrund des erteilten Unterrichts zu erwartenden Leistungen und den Anforderungen der Lehrpläne entsprechen.

Klassenarbeiten und Klausuren sollen im Unterricht angemessen vorbereitet werden, allerdings ist ein rein reproduktiver Charakter grundsätzlich nicht zulässig.

Die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung besteht ab Jahrgangsstufe 8 (2. Lernjahr).

I.2.1. Absprache über die zu prüfenden Aufgabenformate

In jeder Arbeit sollten je nach Jahrgangsstufe mehr oder weniger offene, halboffene und geschlossene Prüfungsaufgaben vorhanden sein.

In jeder Klassenarbeit werden die Kompetenz Schreiben sowie eine weitere Teilkompetenz (Hör-, Hörsehverstehen, Leseverstehen, Sprachmittlung) überprüft. Hör-/ Hörsehverstehen, Leseverstehen und Sprachmittlung werden jeweils mindestens einmal pro Schuljahr überprüft Darüber hinaus kann das Verfügen über sprachliche Mittel isoliert überprüft werden.

Leistungsbewertung in geschlossenen Aufgaben

Je mehr sich die Schülerinnen und Schüler bei der Lösung auf einzelne Wörter oder Wortgruppen konzentrieren sollen und können, desto genauer wird die sprachliche Richtigkeit bis hin zu Akzenten eingefordert. Dies ist – wie auch in den Wortschatzüberprüfungen (s. u.) – notwendig, damit nicht nach kurzer Zeit das Gefühl für genaues Lernen verloren geht und dafür das von Beliebigkeit eintritt.

Leistungsbewertung in halboffenen und offenen Aufgaben

Gemäß den Hinweisen im KLP steht in dieser Art von Aufgaben die gelungene oder misslungene Kommunikation im Vordergrund. Das heißt im Einzelnen:

  • Im inhaltlichen Bereich sind Umfang und Genauigkeit der Kenntnisse Maßstab der Bewertung.
  • Im sprachlichen Bereich zählen:
    • Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular,
    • Komplexität und Variation im Satzbau,
    • sprachliche Klarheit durch logische Verknüpfungen,
    • lexikalische und grammatische Korrektheit.

I.2.2. Anzahl, Dauer und Gestaltung der Klassenarbeiten in den Klassen 6 bis 9

JahrgangsstufeAnzahl der Klassenarbeiten pro SchuljahrVerteilung pro HalbjahrDauer
763-3ca. 45 Min.
852–3ca. 60 Min.
942-2ca. 75 Min.
1042 -290 Min.

1.2.3. Absprache zur Notenfindung in den Klassenarbeiten

Hat die Schülerin/der Schüler mindestens 45 % der gesamten Punktzahl erreicht, soll die Arbeit als noch ausreichend bewertet werden. Die weiteren Zensurenschritte werden folgendermaßen festgelegt:

  • 100-87 %: sehr gut
  • 86-73 %: gut
  • 72-59 %: befriedigend
  • 58-45%: ausreichend ab
  • 44%-25%: mangelhaft
  • darunter: ungenügend

Bei schriftlicher Hausaufgabenkontrolle des Vokabulars (vgl. Sonstige Mitarbeit) wird hiervon abweichend bewertet: Hat die Schülerin/der Schüler nur 50% oder weniger der gesamten Punktzahl erreicht, wird das Ergebnis mit mangelhaft bewertet.