Wir beraten Schülerinnen und Schüler, die in der Einführungsphase (EF) der gymnasialen Oberstufe oder im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Q1) einen Auslandsaufenthalt planen und durchführen wollen.
Warum? – Vorteile eines Auslandsaufenthalts
Der sprichwörtliche „Blick über den Tellerrand“ bringt viele Vorteile mit sich. Ein Auslandsaufenthalt verbessert die Sprachkenntnisse und motiviert für die Arbeit im neuen Schuljahr. Durch die Auseinandersetzung mit einer fremden Kultur werden Selbständigkeit und Flexibilität gefördert und die Persönlichkeit gestärkt.
Die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts ist daher besonders attraktiv für Schülerinnen und Schüler, die kontaktfreudig und aufgeschlossen für neue Erfahrungen sind und Interesse an der Kultur des Landes und der Fremdsprache haben.
Was muss ich tun?
Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler für maximal 1 Jahr beurlauben. Dazu ist ein formloser Antrag der Eltern / Erziehungsberechtigten erforderlich.
Für einen Auslandsaufenthalt im ersten Schulhalbjahr muss der Antrag bis Ende Mai bei der Schulleitung eingegangen sein, für einen Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr muss der Antrag zwei Wochen vor den Sommerferien eingereicht werden.
Als Anlagen sind eine Kopie des Halbjahreszeugnisses und Angaben zur Dauer des Aufenthalts und zur Adresse der ausländischen Schule beizufügen. Eine Bestätigung über die Teilnahme am Unterricht an der ausländischen Schule kann nachgereicht werden.
Wir empfehlen darüber hinaus, ein Beratungsgespräch über die schulische Laufbahn mit Frau Krause als Mittelstufenkoordinatorin oder Herrn Paarmann als Oberstufenkoordinator zu führen.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Auslandaufenthalt?
Möglichkeiten für einen einjährigen Auslandsaufenthalt
Alternative 1
1 Jahr nach der 9. Klasse (Ende SI); nur für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler (VV 4.21 zu § 4 APO-GOSt); Einstieg nach Rückkehr in die Q1 (1. Jahr der Qualifikationsphase); Achtung: Der mittlere Schulabschluss wird erst nach erfolgreichem Durchlaufen der Q1 zuerkannt. Das Latinum kann durch eine zusätzliche Prüfung oder durch erfolgreiche Teilnahme am Lateinunterricht in Q1 erworben werden.
Alternative 2
1 Jahr nach der 9. Klasse (Ende SI); Einstieg nach Rückkehr in die EF (Einführungsphase der Oberstufe) – die Beurlaubung wird nicht auf die Verweildauer in Sek. II angerechnet
Alternative 3
1 Jahr nach der EF; Einstieg nach Rückkehr in die Q1– die Beurlaubung wird nicht auf die Verweildauer in Sek. II angerechnet
Möglichkeiten für einen halbjährigen Auslandsaufenthalt
Bei halbjährigen Auslandsaufenthalten wird die Schullaufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr fortgesetzt.
Alternative 4
- Halbjahr EF (Einführungsphase der Oberstufe): Mittlerer Schulabschluss am Ende der EF
Alternative 5
- Halbjahr EF: Es gelten die gleichen Bedingungen wie für den einjährigen Aufenthalt: Erwerb des mittleren Schulabschlusse / ggf. des Latinums nach erfolgreichem Durchgang durch das 1. Jahr der Qualifikationsphase (Q1).
Organisation
Selbst organisierte individuelle Auslandsaufenthalte
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant und selbst einen Platz im Ausland sucht, sollte die Angebote der unterschiedlichen Anbieter sorgfältig prüfen und sich umfassend vorab informieren. Es ist im Einzelfall zu empfehlen, Kontakt mit Stellen des Verbraucherschutzes aufzunehmen. Informationen hierzu bieten die Aktion Bildungsinformation e.V. in Stuttgart (ABI) oder für die USA das Council on Standards for International Educational Travel (CSIET).
Hilfreich sind auch die Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf der Internetseite des Bildungsportals unter der Rubrik „Internationales“ können gezielt Informationen zu spezifischen Einzelfragen abgerufen werden, etwa zur Dauer des Aufenthaltes, Fördermöglichkeiten oder Organisationen und Anbietern.
Neben der Wahl eines Anbieters ist es bei der Organisation eines individuellen Auslandsaufenthaltes unbedingt erforderlich, mit der Schule Rücksprache zu halten. Ein Beratungstermin im Oberstufenzimmer ist unerlässlich. Informations- und Werbematerial der einzelnen Anbieter ist z.T. auch über Frau Dr. Puissant erhältlich.
Landesprogramme NRW
Über das Bundesland Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, sich für einen Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit zu bewerben. Die Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt die Landesprogramme in landesweiter Zuständigkeit. Alle Informationen gibt es auf der Webseite des Ministeriums. Diese Programme richten sich an Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt des Austausches zwischen 15 und 17 Jahre alt sind. Es gelten unterschiedliche Bewerbungsfristen. Daher ist es sinnvoll, mindestens 1,5 Jahre im Voraus zu planen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es Schüleraustauschprogramme mit Australien, Frankreich, Kanada (Québec), Neuseeland und der Schweiz. Der individuelle Schüleraustausch findet in der Regel während der Schulzeit und auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit statt, d. h. Schülerinnen und Schüler haben einen festen Austauschpartner, bei dem sie im jeweiligen Land wohnen und den sie im Gegenzug bei sich zu Hause empfangen. Die teilnehmenden Schulen und Familien erklären sich bereit, die Austauschschülerinnen und -schüler für die Dauer von bis zu sechs Monaten aufzunehmen und in das Alltagsleben einzubeziehen.
Ziele der individuellen Schüleraustauschprogramme sind die Verbesserung der Sprachkenntnisse und die Erweiterung der interkulturellen Kompetenz. Die Bewerberinnen und Bewerber sind zudem Botschafter ihres Landes.
Kosten entstehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Reise (Reisekostenpauschale), für Versicherungen, das Taschengeld für den persönlichen Bedarf vor Ort sowie für eventuelle Einführungsseminare oder Exkursionen. Sämtliche Kosten für die Administration und Organisation dieser Schüleraustauschprogramme trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Der Eigenanteil pro Schülerin beziehungsweise Schüler liegt damit deutlich unter den Programmkosten kommerzieller Anbieter.